Teilnahmebedingungen Sport-Camps

Teilnahmebedingungen

1. Allgemeines
1.1
Kinder ab 6 Jahre sind teilnahmeberechtigt. Kinder unter 6 Jahren können nur nach Absprache mit Hasekind UG/Socialsports am Sport-Camp teilnehmen.
1.2
Für den Vertragsabschluss und alle Leistungen der Hasekind UG/Socialsports  gelten die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen gelten jeweils nur für einen bestimmten Vertrag und nicht für etwaige nachfolgend abgeschlossene Verträge, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
1.3
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle Vereinbarungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

2. Anmeldung zu den Sport-Camps bzw. Rücktritt von der Teilnahme
2.1
Durch den Zugang des ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformulars zum jeweiligen von der Hasekind UG/Socialsports  veranstalteten Sport-Camps und dem Zahlungseingang ist der Teilnehmer zur Teilnahme an diesem Sport-Camp zu den von dem Hasekind UG/Socialsports  festgelegten Zeiten an den von der Hasekind UG/Socialsports  festgelegten Orten berechtigt.
2.2
Die Hasekind UG/Socialsports behält sich aufgrund der begrenzten Teilnehmer Kapazitäten vor, einzelne Anmeldungen zu den Sport-Camps zurückzuweisen.
2.3
Wird die Mindestanzahl von 30 Teilnehmern pro Sport-Camp nicht erreicht, behält sich das Hasekind UG/Socialsports das Recht vor, die Veranstaltung bis zu 3 Tage vor Beginn abzusagen. Die bereits entrichteten Anmelde- und Teilnahmegebühren werden vollständig zurückerstattet. Für den Partnerverein entstehen durch die Absage keinerlei Kosten.
2.4
Ein Rücktritt von dem geschlossenen Vertrag ist jederzeit möglich. Bei Rücktritt von dem Vertrag wird die Kursgebühr in voller Höhe erstattet, sofern der Rücktritt 2 Wochen vor Kursbeginn erfolgt. Im Falle eines Rücktritts, welcher bis zu 1 Wochen vor Beginn der gebuchten Veranstaltung erfolgt, werden 50 % der Teilnahmegebühr erstattet. Bei Erkrankungen/Verletzungen während der Ferienbetreuung ist eine Erstattung der Teilnahmegebühr nicht möglich.

3. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen

3.1
Es gelten jeweils die in den Anmeldeformularen zu den Sport-Camps genannten Anmelde- und Teilnahmegebühren.
3.2
Zahlungen haben nach den in den Anmeldeformularen zu den Sport-Camps genannten Zahlungsbedingungen zu den dort genannten Zahlungsterminen zu erfolgen.
3.3
Bei Rücktritt oder Stornierung eines Fußballcamps berechnen wir bei Rücküberweisungen der Kursgebühr eine Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro.

4. Haftung auf Schadensersatz
4.1
Hasekind UG/Socialsports haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
4.2
Im Übrigen ist die Haftung der Hasekind UG/Socialsports wegen Pflichtverletzungen und die außervertragliche Haftung, einschließlich der Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für grobes Verschulden der Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen ist hierbei ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichte handelt. In diesem Fall haftet die Sport mit Herz Stiftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
4.3
Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung die Hasekind UG/Socialsports bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
4.4
Verletzungen und Erkrankungen sowie eventuelle Folgeschäden sind durch die private Kranken- und bzw. die Unfallversicherung der Erziehungsberechtigten direkt abzusichern.
4.5
Eine weitergehende Haftung der Hasekind UG/Socialsports  ist unabhängig von ihrem Rechtsgrund ausgeschlossen.
4.6
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe des § 284 BGB.
4.7
Gegen die Hasekind UG/Socialsports  gerichtete Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren innerhalb von fünf Jahren ab dem gesetzlich geregelten Beginn der Verjährungsfrist. Dies gilt nicht für Ansprüche, die nach dem Gesetz ohnehin einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen.
4.8
Mit den vorstehenden Regelungen ist eine Beweislastumkehr zum Nachteil der Teilnehmer nicht verbunden.

5. Höhere Gewalt
5.1
Unvorhergesehene, außergewöhnliche, von der Hasekind UG/Socialsports  nicht zu vertretende Ereignisse wie Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen oder sonstige Fälle höherer Gewalt, gleich ob diese Ereignisse bei der Hasekind UG/Socialsports  oder etwaigen Vorlieferanten auftreten, befreien die Hasekind UG/Socialsports  aus dem jeweiligen Vertrag; Hindernisse vorübergehender Natur allerdings nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Wird durch derartige Ereignisse die Durchführung eines Fußballcamps nachträglich unmöglich oder unzumutbar, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6. Sonstiges
6.1
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu finden, die der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt.
6.2
Die Hasekind UG/Socialsports  ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten der Teilnehmer nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und gegebenenfalls an Ihre Partner zu Werbezwecken weiter zu geben.
6.3
Die Hasekind UG/Socialsports  ist berechtigt, im Rahmen der Durchführung eines Sport-Camps erstellte Fotos der Teilnehmer zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Der gesetzliche Vertreter des Teilnehmers erteilt im Namen des Teilnehmers die erforderliche Einwilligung hierzu.
6.4
soziale Plätze bei den Sport-Camps werden nur nach vorheriger Anfrage und Genehmigung vergeben.
6.5
Die Hasekind UG verwaltet die Teilnehmergebühren.